Importverbote & Einfuhr- und Zollvorschriften
1. Bei der Bestellung sind in jedem Fall die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Landes durch den Kunden zu beachten.
2.) Der Kunde trägt das Risiko für alle Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland, Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), aus der falschen oder unzureichenden Ausfertigung der Zollinhaltserklärung, des grünen Zollzettels oder anderer Begleitpapiere sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs auf Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird. Es obliegt dem Kunden, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Stellen selbst zu unterrichten.
3. Aufgrund von Zollbestimmungen dürfen Schaumweine, Spirituosen und aufgespritete Weine (Portwein, Sherry) nur innerhalb Österreichs versendet werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Geschenksendungen in Nicht-EU-Länder (Schweiz) Zölle anfallen können, die in unserem Rechnungsbetrag nicht enthalten sind, d.h. hier verstehen sich die Gesamtkosten zuzüglich eventuelle Zollgebühren, die Ihnen vom Zoll direkt berechnet werden. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie diese Zölle direkt übernehmen möchten, damit wir Sie über die Möglichkeiten informieren.

- Alkoholimport nach UK ist nur als Händler mit Importlizenz gestattet

- Alkoholika
- Fleischwaren
- Wurstwaren

- rohe Fleischwaren
- rohe Wurstwaren

- Alkoholika sind in kleinen Mengen erlaubt, evtl. Einfuhrzoll (bislang nie vorgekommen)
- Fleischwaren
- Wurstwaren

- Alkoholika
- Fleischwaren
- Wurstwaren

- Alkoholika

- Alkoholika
- Fleischwaren
- Wurstwaren

- Alkoholika
- Fleischwaren
- Wurstwaren